Rangordnung – die richtige Reihenfolge bei der Begrüßungsrede


Eigentlich ist es dank der Rangordnung ganz leicht, Ihre Gäste in der richtigen Reihenfolge zu begrüßen. Begrüßen Sie „einfach“ den wichtigsten Gast als ersten. Danach die anderen (Ehren-) Gäste in absteigender Reihenfolge.

Ehrengast sind die, die gefeiert werden / die, deren Werke ausgestellt werden / wichtige Vertreter des Staats und anderer Organisationen / die Hausherr*innen / vielleicht auch die, die bezahlen / die, für deren Besuch Sie dankbar sind.

Vier grundlegende Regeln für das Aufstellen von Rangordnungen

Hier nun die vier grundlegenden Regeln, die Ihnen dabei helfen können, die Rangordnung für Ihre Veranstaltung und damit die Reihenfolge der die Begrüßungen festzulegen.

  1. Verfassungsgemäßer Rang (Dazu sehen Sich sich bitte die Rangfolgeliste der Thüringer Staatskanzlei weiter unten an.)
  2. Schutzbedürfnis
  3. Direkt gewählt oder „nur“ ein Amtsinhaber. (Wenn alle Macht vom Volk ausgeht, dann müssen dessen Repräsentanten vorn stehen.)
  4. Hierarchie – Chefs vor Untergebenen.

Schutzbedürfnis

Das Schutzbedürfnis kann man anhand der folgenden drei Kriterien einschätzen.

  1. Fremde, (weitgereiste) Gäste und Neuankömmlinge vor Einheimischen und Etablierten
  2. alt vor jung
  3. Damen vor Herren (Dieser Grundsatz tritt heute mehr und mehr zurück. Im Job geht die Hierarchie immer vor!)

Hierachie

Hier gilt: Bei ansonsten gleichem Rang entscheidet das (Amts-, Dienst-) Alter. Führt das zu keinem eindeutigen Ergebnis, wählen Sie „einfach“ aus, ob nach Alphabet oder nach Geschlecht gereiht werden soll. Dann bitte Frauen (=Damen) vor Männern (=Herren). Sie könnten aber auch die weiteste Anreise als Kriterium festlegen. Wichtig ist, dass Sie eine einmal getroffene Entscheidung grundsätzlich, d.h. für alle Teile der Rangordnung beibehalten.

Begleiter*innen

Begleiterinnen teilen den Rang Ihrer PartnerInnen. Sie werden an zweiter Stelle nach ihnen begrüßt. „Frau Dr. Maier und Gatte“. Oft lässt man die Begrüßung der Begleitungen auch entfallen. Entscheiden Sie sich für eine Methode und bleiben sie konsequent.

Weitere Regeln und Sonderfälle

Der wichtigste Ehrengast: Die Hauptperson des Abend wie z.B. Künstler*inen, deren Bilder ausgestellt werden. Wenn der Abend einen bestimmten Menschen ehren soll – dann geht dieser allen, außer den unter 3. genannten vor.

2. Enge vor entfernter Verbindung zum Anlass: Die nahen Weggefährten des Jubilars z. B. sind höher einzuschätzen als die „normalen“ Ehrengäste.

3. Wenn die erste Bürger*in Ihrer Stadt – die Oberbürgermeister*in (Bürgermeister*in, Landrät*in) – anwesend ist, wird sie als erstes (vor dem wichtigsten Ehrengast) begrüßt. Sie vertritt alle Bürger. Ihr gehen nur höchste ausländische Würdenträger (BotschafterIn, KönigIn) und denen wiederum Vertreter unserer Verfassungsorgane vor. (BundespräsidentIn, PräsidentIn des deutschen Bundestags, BundeskanzlerIn, PräsidentIn des Bundesrats, PräsidentIn des Bundesverfassungsgerichts)

Wie geht man mit ranggleichen Personen um

Sollten die Kriterien, nach denen Sie Ihre Rangliste aufgestellt haben, zwei oder mehr Personen denselben Rang zuordnen, müssen Sie sich für ein Prinzip entscheiden, nachdem Sie in all diesen Fällen verfahren. Dabei sind solche Prinzipien, die nach außen leicht erkennbar oder sachlich begründbar sind, den anderen vorzuziehen.

  • nach dem (Dienst-) alter
  • alphabetisch nach den Nachnamen
  • geografisch nach Entfernung
  • Anzahl an Mitgliedern
  • Zahl der MitarbeiterInnen, für die man Verantwortung trägt
  • Umsatzgröße
  • nach Geschlecht (Damen vor Herren). Dieses Merkmal tritt aber immer mehr zurück.
  • usw

Wie können Sie herausfinden, ob Sie die die richtige Reihenfolge für Ihre Begrüßungsrede aufgestellt haben?

Ob Sie es richtig gemacht haben, ist nicht immer ganz einfach zu beantworten. Die entscheidende Testfrage ist: Könnte ein Gast beleidigt sein? Legen Sie Ihre Rangliste abschließend anderen, deren Urteil Sie vertrauen, mit exakt dieser Frage vor. So kommt man meist zu guten Ergebnissen. Sie können

Offizielle Rangordnungen

Das Bundesministerium des Innern stellt keine protokollarische Rangordnung mehr zur Verfügung. Ganz früher konnte man dort lange Listen einsehen. Die offizielle Begründung lautet, dass Ranglisten von Anlass zu Anlass variiert werden müssten. Das ist grundsätzlich richtig. Je nach Anlass ist die eine oder die andere Gruppe wichtiger. Das war allerdings schon immer so. Es scheint, dass man den Diskussionen um die Einstufungen entgehen möchte. Man möchte wahrscheinlich nicht erklären müssen, ob und wann der Chef von Amnesty International vor der Präsidentin des Deutschen Industrie- und Handelstages geführt wird.

Ich bin mir trotzdem sicher, dass es verschiedene Ranglisten gibt, weil man nicht jede Entscheidung immer wieder neu wird treffen wollen. Die jüngste „offizielle“ und veröffentlichte Liste, die ich finden konnte, ist die Rangfolgeliste der Thüringer Staatskanzlei. Sie finden Sie hier.

Rangfolgeliste der Thüringer Staatskanzlei von 1992***:

  • Ministerpräsident
  • Landtagspräsident
  • Präsident des Landesverfassungsgerichts
  • die Erzbischöfe, Landesbischöfe, Bischöfe, Landessuperintendenten, Landesrabbiner
  • Stellvertretende MinisterpräsidentIn
  • die LandesministerInnen in der bei ihrer Ernennung festgelegten Reihenfolge
  • die Vorsitzenden der Fraktionen des Landtags nach der Fraktionsstärke
  • die Vorsitzenden der im Landtag vertretenen Parteien nach der Fraktionsstärke der Parteien
  • die Vorsitzenden der Ausschüsse des Landtags
  • die Abgeordneten des Landtags
  • die Staatssekretäre
  • Repräsentanten der kommunalen Spitzenverbände

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlamentes sind an geeigneter Stelle, im gleichen Rang wie die Abgeordneten des Landtags, einzuordnen.

Persönlichkeiten aus anderen Bereichen (Künstler, Wissenschaftler, Sportler, etc.) sind gegebenenfalls als Ehrengäste zu platzieren.

Die Landesregierung empfiehlt auch anderen Veranstaltern diese Reihenfolge. Sie legt ihnen ein hohes Maß an Flexibilität und die Anpassung an den jeweiligen Anlaß nahe.“ ***

Wo man außerdem Informationen zu Rangordnungen findet

Die Bundesregierung klärt ein paar Fragen So z. B die Rangfolge der Vertreter der Verfassungsorgane. Die Dienstaltersliste der Bundesminister und Landesparlamentspräsidenten und weitere Zusammenstellungen finden Sie hier. Es ist übrigens keinesfalls so, dass kommunalen Organe immer den Bundesorganen den Vorrang lassen müssen. Jede Ebene muss berücksichtigt werden. Der Bund vertritt nicht automatisch alle anderen Ebenen.

Für die Leiter der diplomatischen Vertretungen in Deutschland legt das Auswärtige Amt eine (verbindliche) Rangfolgeliste vor. Die Vertreter*in des heiligen Stuhls steht immer auf Platz 1. Die weiteren Diplomaten werden auf der sogenannten Anciennitätenliste nach dem Datum der Akkreditierung gereiht.

Wenn Sie sich gar nicht entscheiden können, ob der Kardinal vor oder nach der Oberbürgermeisterin der Nachbarstadt genannt werden muss, dann fragen Sie doch mal nach. Wenden Sie sich z.B. an das Protokoll des Bundesministeriums des Inneren oder des Bundestagspräsidenten. Auch jedes Bundesland, die meisten Städte über 500.000 Einwohner und viele große, multinationale Unternehmen besitzen eigene Protokollabteilungen. Wahrscheinlich hilft man Ihnen gern. Scheuen Sie sich also nicht, um Hilfe zu bitten.


2 Antworten zu “Rangordnung – die richtige Reihenfolge bei der Begrüßungsrede”

  1. An der Rangfolgeliste der Thüringer Staatskanzlei stört mich die hohe Einordnung der Exekutive, z.B. Ministerpräsident und Minister. M.E. gehören die Abgeordneten und ihre Repräsentanten aller Ebenen nach vorne. Das gebietet das Wesen der Demokratie.

    • Vielen Dank für Ihre Einschätzung! Ich kann die Logik Ihrer Forderung verstehen. Sie haben auf eine Art absolut recht. Das, was Sie sich wünschen, wird darum- wenn auch nur eingeschränkt – dadurch realisiert, dass die Landtagspräsident:innen, wie auch die Bundestagspräsiden:in der Exekutive ihrer Ebene, d.h. den Ministerpräsident:innen und dem Bundeskanzler übergeordnet sind. So wird der hohe Rang der demokratisch gewählten Repräsentanten in der Rangfolge berücksichtigt ohne das Protokoll durch die schiere Anzahl an Vertreter:innen unüberschaubar zu machen.

      Praktisch gesehen haben die Ministerpräsident:innen die höhere Bedeutung. Sie haben mehr Macht als die einzelnen Abgeordneten. Darum finde ich die Einordnung der thüringischen Staatskanzlei gelungen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert